31.
Okt

Winterreifen-Pflicht – Welche Mindestprofiltiefe und wann wechseln?

Die Winterreifen-Pflicht ist seit Ende 2010 in Kraft und trotz der Erfahrungen des letzten Winters stellen sich weiterhin Fragen für Auto-, LKW- und Motorradfahrer, die wichtig werden können, wenn der Schneefall einsetzt, es zu Blitzeis kommt oder andere winterliche Witterungsverhältnisse den Verkehr behindern.

Winterreifen-Pflicht - Mindestprofiltiefe und Wechselfristen © onnola Flickr

Das schwierigste an der Winterreifen-Pflicht ist, dass sie in vielen Bereichen nur vage bleibt. So wird kein genauer Zeitraum definiert, innerhalb dessen man seine Reifen wechseln muss, noch gibt es EU-weite Richtlinien, die die Winterreifenpflicht im Ausland bestimmen würden. Im eigenen Interesse und in dem der anderen Verkehrsteilnehmer sollte man sich mit guten und vor allem sicheren Winterreifen ausstatten – somit sorgt man für Sicherheit bei schlechten Witterungsverhältnissen im Winter und muss auch keine Angst vor möglichen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) haben.

Winterreifenpflicht: Mindestprofiltiefe und Bußgelder

In der StVO wird die Notwendigkeit zur neuen Bereifung im Winter bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte beschrieben. Sogenannte Matsch und Schnee Reifen (M + S) sind hierfür vorgesehen und ebenso können Ganzjahresreifen verwendet werden. Wichtig ist in beiden Fällen die Profiltiefe, die bei einem Mindestmaß von 1,6 Millimetern lieft – der ADAC empfiehlt allerdings vier Millimeter, um besseren Halt gerade auf schwierigen Streckenabschnitten zu gewährleisten.

Wer bei den entsprechenden Witterungsverhältnissen ohne Winterreifen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen. Sollte eine Verkehrsbehinderung festgestellt werden, drohen sogar 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Diese Regelung gilt für Autos, Motorräder und LKW, während land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge eine Ausnahme darstellen (hier geht man davon aus, dass die Profile von vornherein tief genug sind) und schwere Fahrzeuge (Busse und LKW der Klassen M2, M3, N2 und N3), für die die Winterreifen-Pflicht nur auf den Antriebsachsen gilt.

Wechsel der Winterreifen

Wer Winterreifen kaufen möchte, wird mit einem Umstand konfrontiert, der die Angelegenheit komplizierter macht: Genauso vage wie die Angaben, ab wann und bei welcher Witterung man die Winterreifen aufziehen muss, sind die Regelungen für die Reifen selbst. Ein einheitliches Symbol für M + S Reifen gibt es nicht, wobei allerdings das Piktogramm einer Schneeflocke in den Umrissen eines Berges für Reifen steht, die unter den entsprechenden Bedingungen getestet wurden.

Der zeitige Wechsel zu Winterreifen sollte ab Mitte, Ende Oktober bedacht werden: Einerseits beginnt das Wetter in vielen Regionen schon unangenehm zu werden und noch wesentlicher ist, dass zu dieser Zeit der Ansturm bei Winterreifen kaufen noch nicht ganz so groß ist – wenn der erste Schnee fällt ist es meistens bereits zu spät.

Wer keine Garage oder einen großen Keller besitzt, kann seine Sommerreifen in der dunklen Jahreszeit auch bei Werkstätten und Autohäusern einlagern, so sie es anbieten. Auf diese Weise spart man Platz und kann sie sich auch im Frühjahr, wenn die Straßenverhältnisse wieder besser werden, gleich montieren lassen.

Winterreifen-Pflicht – Welche Mindestprofiltiefe und wann wechseln?

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