Wer einen Führerschein macht, hat erst einmal mit einer Probezeit von zwei Jahren zu rechnen. Fahranfänger müssen sich also zunächst im Straßenverkehr bewähren und sich an strengere Auflagen halten.
Fahranfänger, egal ob sie Ihren Führerschein mit 17 oder später gemacht haben, erhalten die erste Fahrerlaubnis auf „Bewährung“. Die Probezeit des Führerscheins beläuft sich auf zwei Jahre. Wer mit falschem Verhalten den Straßenverkehr behindert muss mit hohen Strafen, Bußgeld, Verlängerung der Probezeit, Aufbauseminaren oder sogar dem Entzug des Führerscheins rechnen.
Probezeit Führerschein – Wann wird die Probezeit verlängert?
Wer einen schwerwiegenden Verstoß (z.B. Unfallflucht, Fahren unter Drogeneinfluss, Alkohol am Steuer, überhöhte Geschwindigkeit, falsches Überholen, unterlassene Hilfeleistung, verbotene Fahrgastbeförderung oder Missachten der Vorfahrtsregeln) oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße (z.B. Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen Kennzeichenmissbrauch) begeht, muss sich nicht nur auf ein Aufbauseminar und ein Bußgeld einstellen, sondern auch mit der Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre rechnen.
Bei Verkehrsdelikten über 40 Euro aus dem Bußgeldkatalog gibt es zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
Probezeit Führerschein – Wann wird der Führerschein entzogen?
Wer in der Probezeit zum dritten Mal auffällig wird, der muss seinen Führerschein für ein halbes Jahr abgeben und zu Fuß gehen. Aber nicht nur wiederholtes falsches Verhalten im Straßenverkehr führt zum Entzug der Fahrerlaubnis, sondern auch die Nicht-Teilnahme an Aufbauseminaren.
Wer also die Aufforderung zu einer Nachschulung erhält, sollte sich sofort um einen Seminarplatz bemühen, um die Bescheinigung über die Teilnahme am Aufbauseminar fristgerecht bei der Straßenverkehrsbehörde vorzulegen.